- Was ist meine Aufgabe als Architekt?
- Was tue ich als Architekt für meinen Bauherrn?
- Welche Aufgabengebiete umfasst meine Arbeit als Architekt?
- Wonach regelt sich mein Honorar als Architekt?
Was ist meine Aufgabe als Architekt?
Als Architektin plane ich Bauwerke und Innenräume unter Berücksichtigung gestalterischer, technischer, wirtschaftlicher, umweltgerechter und sozialer Aspekte.
Dazu gehört insbesondere die Beratung, Betreuung und Vertretung meiner Auftraggeber bei der Planung des entsprechenden Objekts und die Überwachung der Ausführung während der Bauphase.
Was tue ich als Architekt für meinen Bauherrn?
Als Architektin bin ich Beraterin und Treuhänderin meiner Bauherren.
Dabei stelle ich meinen Bauherren mein gesamtes durch Ausbildung und Erfahrung gesammeltes Wissen zur Verfügung. Ich setze die Vorstellungen meiner Bauherren in gemeinsamer enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit ihm in eine konkrete Planung um und überwache und betreue das Bauvorhaben bis zur Fertigstellung.
Welche Aufgabengebiete umfasst meine Arbeit als Architekt?
Die Aufgabengebiete des Architekten sind in sogenannte „Leistungsphasen“ unterteilt, die im Arbeitsablauf aufeinander aufbauen.
- Leistungsphase 1:
- Die Erarbeitung eines mit dem Bauherren abgestimmten Planungskonzeptes
- Leistungsphase 2:
- Erarbeitung der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe
- Leistungsphase 3:
- Ausarbeitung eines genehmigungsfähigen Entwurfes
- Leistungsphase 4:
- Erstellung der Genehmigungsplanung
- Leistungsphase 5:
- Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösungen in Form von Werk- und Detailplänen
- Leistungsphase 6:
- Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
- Leistungsphase 7:
- Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Vergabe
- Leistungsphase 8:
- Sicherstellen der Umsetzung der Planung in ein mangelfreies Gebäude
Wonach regelt sich mein Honorar als Architekt?
Ähnlich wie für Anwälte und Ärzte gibt es auch für uns Architekten eine vom Gesetzgeber erlassene Honorarordnung:
Die „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“, kurz die HOAI. In dieser ist geregelt, wie viel Honorar der Architekt für welche seiner Leistungen bekommt.
Prinzipiell ist das Architektenhonorar abhängig von der Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens.